33. StVO Novelle bringt Verbesserungen für den Fußverkehr

StVO Erklärgrafik ©BMK/unartMit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung wurden erstmalig Neuerungen mit Schwerpunkt auf die aktive Mobilität, also Fuß- und Radverkehr beschlossen. Das neue Gesetz tritt ab Oktober 2022 in Kraft.

Die Neuerungen der 33. StVO bringen v.a. Verbesserungen hinsichtlich Sicherheit und Komfort wie z.B.:

  • Möglichkeit eine "Schulstraße" in unmittelbarer Schulumgebung zu verordnen
  • Kennzeichnung von Sackgassen mit Durchgehmöglichkeit
  • kürzere Wartezeiten an Ampeln
  • im ÖV-Haltestellenbereich besseres Ein- / Aussteigen
    (Vorbeifahren erst bei geschlossenen Türen mit Schrittgeschwindigkeit)
  • Schrittgeschwindigkeit für LKW > 3,5 t beim Rechtsabbiegen (Unfallvermeidung mit querendem Fußverkehr)
  • Möglichkeit für Rechtsabbiegeverbote für LKW > 7,5 t, die kein Assistenzsystem haben (Vermeidung von „Tote Winkel“ Unfällen)
  • Abbau von Barrieren durch parkende KFZ (Freihalten des Gehsteigs)
  • flexiblere Anbringung der Straßenverkehrszeichen (mehr Platz am Gehsteig)
  • Adaptierungen zum Verhalten der Fußgänger:innen
    (keine zwingende Benützung eines Schutzwegs, innerhalb von 25 m; keine Querung „in angemessener Eile“)

 33. StVO Novelle bringt Verbesserungen für den Fußverkehr

Verkehrszeichen: durchlässige SackgasseUm die aktive Mobilität zu verbessern, wurde eine Vielzahl von Forderungen für eine StVO-Novelle eingebracht.

Unsere Forderungen für eine fußgängerfreundliche StVO:

  • "durchlässige Sackgasse"
  • "Schulstraße"
  • Adaptierungen zum Verhalten der Fußgänger
  • Absoluter Vorrang für Gehende gegenüber gehsteigquerenden Fahrzeugen & Verhalten auf Gehsteigen

Wir freuen uns sehr, dass eine Vielzahl der Walk-space.at Vorschläge übernommen worden sind (Schulstraße, Sackgasse mit Durchgehmöglichkeit,...)

  

Bis 1. Juli 2022 gab es die Möglichkeit Stellung zu beziehen:
» Gesetzesvorschlag