Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung wurden erstmalig Neuerungen mit Schwerpunkt auf die aktive Mobilität, also Fuß- und Radverkehr beschlossen. Das neue Gesetz tritt ab Oktober 2022 in Kraft.
Die Neuerungen der 33. StVO bringen v.a. Verbesserungen hinsichtlich Sicherheit und Komfort wie z.B.:
- Möglichkeit eine "Schulstraße" in unmittelbarer Schulumgebung zu verordnen
- Kennzeichnung von Sackgassen mit Durchgehmöglichkeit
- kürzere Wartezeiten an Ampeln
- im ÖV-Haltestellenbereich besseres Ein- / Aussteigen
(Vorbeifahren erst bei geschlossenen Türen mit Schrittgeschwindigkeit) - Schrittgeschwindigkeit für LKW > 3,5 t beim Rechtsabbiegen (Unfallvermeidung mit querendem Fußverkehr)
- Möglichkeit für Rechtsabbiegeverbote für LKW > 7,5 t, die kein Assistenzsystem haben (Vermeidung von „Tote Winkel“ Unfällen)
- Abbau von Barrieren durch parkende KFZ (Freihalten des Gehsteigs)
- flexiblere Anbringung der Straßenverkehrszeichen (mehr Platz am Gehsteig)
- Adaptierungen zum Verhalten der Fußgänger:innen
(keine zwingende Benützung eines Schutzwegs, innerhalb von 25 m; keine Querung „in angemessener Eile“)
33. StVO Novelle bringt Verbesserungen für den Fußverkehr
Um die aktive Mobilität zu verbessern, wurde eine Vielzahl von Forderungen für eine StVO-Novelle eingebracht.
Unsere Forderungen für eine fußgängerfreundliche StVO:
- "durchlässige Sackgasse"
- "Schulstraße"
- Adaptierungen zum Verhalten der Fußgänger
- Absoluter Vorrang für Gehende gegenüber gehsteigquerenden Fahrzeugen & Verhalten auf Gehsteigen
Wir freuen uns sehr, dass eine Vielzahl der Walk-space.at Vorschläge übernommen worden sind (Schulstraße, Sackgasse mit Durchgehmöglichkeit,...)
Bis 1. Juli 2022 gab es die Möglichkeit Stellung zu beziehen:
» Gesetzesvorschlag