Signalgesteuerte Fußgängerübergänge mit unvollständiger Signalfolge
Gemeinde Thüringen, Vorlarlberg
Gewinner Kategorie "Fußgängerquerungen"
- Erhöhung der Sicherheit für FußgängerInnen
- Verringerung der Wartezeiten für FußgängerInnen
- Vermeidung unnötiger Stopps für den Kraftfahrzeugverkehr
- Win-win-Situation für die beteiligten VerkehrsteilnehmerInnen
Zahlreiche Zebrastreifen sind mit Lichtsignalanlagen geregelt. Bei einer vollen Regelung
haben die FußgängerInnen im Normalfall ROT und der Kraftfahrzeugverkehr GRÜN.
Zum Überqueren des Zebrastreifens muss sich der/die Fußgänger/in anmelden. Unter
Berücksichtigung der Signalfolgezeiten (4 Sek. Grünblinken und 4 Sek. Zwischenzeit)
erhalten die FußgängerInnen frühestens nach 8 Sekunden Grün. Dies ist für viele
FußgängerInnen zu lang, insbesondere dann, wenn keine Fahrzeuge in Sichtweite sind.
Zahlreiche FußgängerInnen queren deshalb in den verkehrsschwachen Zeiten bei ROT
den Zebrastreifen, ohne sich anzumelden. Dies ist jedoch ein hohes Sicherheitsrisiko.
Versuchsweise wurde deshalb in Vorarlberg ein Zebrastreifen mit einer unvollständigen
Signalfolge gesichert:
Der Kraftfahrzeugverkehr erhält nur ein Zweikammersignal mit GELB und ROT. Die
FußgängerInnen haben kein Lichtsignal. Im Normalfall sind die Signale dunkel. Der
Zebrastreifen funktioniert wie ein normaler Zebrastreifen. Es gelten die Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung. Bei hohem Verkehrsaufkommens oder bei besonders
schutzbedürftigen FußgängerInnen (Kinder, Schüler, usw.) können die FußgängerInnen
die Überquerung ebenfalls per Druckknopf anfordern. Die für den KFZ-Verkehr
ursprünglich dunkle Ampel springt auf GELB und nach 3 sec auf ROT. Dadurch ist
der KFZ-Verkehr gezwungen anzuhalten. Sobald die Fahrzeuge anhalten, können die
FußgängerInnen den Zebrastreifen gesichert queren. Die Wartezeit beträgt maximal 3
Sekunden. Dadurch wird die Akzeptanz der FußgängerInnen, sich konform der StVO
zu verhalten, deutlich verbessert und die Sicherheit dadurch erhöht.
Umwelt- und Gesundheitsaspeskte
- Weniger Stau für den Kraftfahrzeugverkehr – dadurch geringere Abgasemissionen.
Sicherheitsverbesserung
- Durch die bessere Akzeptanz der Lösung gibt es keine Fußgängerquerungen bei
Rotlicht – dadurch höhere Sicherheit.
- Da die FußgängerInnen auch kein Grünsignal erhalten, queren sie nicht mehr
„blindlings“ die Straße, sondern achten nach wie vor auf den Verkehr; erst wenn
ein Fahrzeug anhält, überqueren sie die Straße.
- Für die FußgängerInnen gelten eigentlich dieselben Regelungen wie bei
Zebrastreifen ohne Lichtsignalregelung. Nur haben die FußgängerInnen die
Möglichkeit, das Anhalten des Kraftfahrzeugverkehrs durch die Anforderung des
Rotlichtes für den Kraftfahrzeugverkehr zu „erzwingen“.
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